Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Qualifizierungen in alleiniger Verantwortung der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert. Sowie für Qualifizierungsmaßnahmen, die gemeinsam mit anderen Veranstaltern oder Trägern durchgeführt werden
1. Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich (Brief, Fax, E-Mail (auch ohne elektronische Signatur) bzw. über das digitale Anmeldeportal oder die Homepage) zu erfolgen. Jede Form der schriftlichen Anmeldung ist verbindlich. Ggf. ist das entsprechende Formblatt zu verwenden. Dies gilt allen voran für minderjährige oder nicht- bzw. nur bedingt geschäftsfähige Personen. Mündliche Anmeldungen sind nicht zulässig. Mit der Anmeldung erkennt der/die Anmeldende diese AGBs und etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die mit dem Qualifizierungsangebot bekannt gemacht werden, an. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten, einschließlich Rechnungsanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse für die Rechnungslegung vollständig und richtig anzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und bestätigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt dies die Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert der Angemeldeten/dem Anmeldenden mit.
2. Zahlungsbedingungen
5. Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt von der Anmeldung/vom Vertrag ist bis zu zwei Tage vor Beginn der Qualifizierung bzw. des Lehrgangs ohne Angabe von Gründen kostenfrei möglich. Für Seminare gelten ggf. gesonderte vertragliche Bedingungen. Der Rücktritt ist gegenüber der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert schriftlich zu erklären; maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert. Bei Rücktritt innerhalb von weniger als zwei Tagen muss der Rücktritt zusätzlich zur schriftlichen Erklärung zwingend telefonisch unter 0395/77756749 unter Angaben von Gründen erfolgen. Erfolgt eine Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der/die Teilnehmer/in nicht zu der Qualifizierung bzw. zum Lehrgang, so hat er/sie das Teilnehmerentgelt in voller Höhe zu zahlen. Der Angemeldete kann eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen, der/die mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt. Auch der Zahlungspflichtige kann einen anderen Teilnehmer bestimmen. Die Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert kann in beiden Fällen dessen/deren Teilnahme nur verweigern, wenn ein Grund besteht, der die Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert zum Ausschluss nach Nr. 6 (AGB) berechtigen würde.
4. Kündigung aus wichtigem Grund
Der/die Angemeldete bzw. der Zahlungspflichtige kann gemäß § 626 BGB aus wichtigem Grund den Vertrag kündigen. In diesem Falle wird der/die Angemeldete bzw. Zahlungspflichtige von der Zahlungspflicht für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen frei. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme oder der Übernahme der Zahlungspflicht vorhersehbar war und/oder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
5. Absage/Ausfall und Verlegung von Qualifizierungsmaßnahmen und Lehrgängen, Wechsel von Dozenten/Ausbildern
Die Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert hat bis zu 3 Tage vor Beginn der Maßnahmen das Recht, Qualifizierungsmaßnahmen bzw. Lehrgänge bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder jederzeit aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Falle werden etwaige bereits gezahlte Teilnehmerentgelte in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert steht das Recht zu, Qualifizierungstermine in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen nachzuholen, sofern dies sachlich erforderlich ist, insbesondere bei Erkrankung von Dozenten bzw. Ausbildern, bei Witterungsbedingungen, die eine gefahrlose Teilnahme an der Maßnahme
oder die Durchführung der Maßnahme selbst erschweren oder unmöglich machen. Als angemessene Frist bei Einzelveranstaltungen ist die Frist angemessen, wenn der Verlegungstermin innerhalb von 4 Wochen nach dem Ursprungstermin stattfindet. Die dadurch dem Angemeldeten, dem Zahlungspflichtigen oder dem Teilnehmer entstehende zusätzliche Kosten werden von der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert nicht übernommen. Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Qualifizierung bzw. des Lehrgangs nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Dozenten bzw. Ausbildern und Verschiebungen im Ablaufplan den Angemeldeten/Zahlungspflichtigen weder zur außerordentlichen noch zur ordentlichen Kündigung des Vertrages, noch zur Minderung des Entgeltes. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Dozenten/Ausbilder eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Die Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in besonderen Fällen wie z. B. fehlende Vorkasse, Zahlungsverzug, Störung der Qualifizierung/Lehrgang oder des Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung der Qualifizierung bzw. des Lehrgangs gefährden, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Angemeldete/Zahlungspflichtige hat in diesem Fall das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt, bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert.
7. Haftung
Die Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Qualifizierung bzw. des Lehrgangs ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
8. Datenerfassung
Der Anmeldende bzw. Teilnehmer/in erklärt sich der Anmeldung damit einverstanden, dass die persönlichen Daten für die Ausbildungs- und Lehrgangsabwicklung digital gespeichert werden. Auf Verlangen werden die Daten an die aufsichtsführende bzw. Anerkennungs-Behörde im Sinne der Kontrollfunktion weitergeleitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet. Bis zur Vernichtung erfolgt die Aufbewahrung mit der dazugehörigen Kursdokumentation bei der ausführenden Stelle SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert. Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach dem geltenden öffentlichen Recht. Siehe Informationsschreiben gemäß Artikel 13 DSGVO. Dieses kann eingesehen werden unter http://sl-medi-concept.de/Datenschutz/.
9. Nutzung der Lehrmaterialien
Die Benutzung der Unterrichtsmaterialien ist nur dem/der angemeldeten Teilnehmer/in gestattet. Ohne schriftliche Genehmigung der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert dürfen Lehrmaterialien weder vom Teilnehmer noch von Dritten in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung. Verstöße hiergegen sind nach § 106 UrhG strafbar.
10. Teilnahmebescheinigung
Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn im Lehrgang bzw. Kurs alle Themen (siehe behördliche Vorgaben) abgehandelt worden sind und die Lehrgangsgebühr entrichtet wurde bzw. alle abrechnungsrelevanten Formulare und Unterlagen der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert vorliegen. Ersatz-Teilnahmebescheinigungen werden gegen eine Gebühr von 8,50 € ausgestellt und per Post (einfache Zustellung) versendet.
11. Inhouse-Seminare
Durch die aufsichtsführende Behörde werden ggf. Mindest- bzw. Maximalteilnehmeranzahlen festgelegt. Diese können bei der Kursanmeldung erfragt werden. Näheres hierzu regeln die Zulassungsbedingung der Anerkennungs-Behörde bzw. Abrechnungsstelle. Diese Vorgaben gelten auch für Kurse und Lehrgänge in den eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert. Sofern keine anderweitigen vertraglichen Regelungen getroffen worden sind, wird bei der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl der Kursausfall in Höhe von 500,00 € berechnet. Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmens, der Kurs mit weniger als der Mindestteilnehmerzahl stattfinden, kann per Rechnung abgerechnet werden. Die Differenz zur Mindestteilnehmerzahl wird hierbei berechnet. Von seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume gestellt werden. Der Raum muss mindestens eine Grundfläche von 50 qm aufweisen, gut beleuchtet sein und die Möglichkeit aufweisen, 20 Personen theoretisch und praktisch zu beschulen. Stromquellen müssen vorhanden sein.
12. Schlussbestimmungen
Die geltende Hausordnung sowie die Ordnung zum Verhalten im Brandfall der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert bzw. des Vermieters, die öffentlich Aushänge, sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und gelten für alle Aktivitäten in den Räumlichkeiten und auf dem Betriebsgelände (auch angemietete) der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert. Für andere Veranstaltungsorte gilt die dort geltende Hausordnung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben in Textform zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Firma SL-Medi-Concept Inh. Stefan Lammert. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.